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Aktuelle Corona-Maßnahmen

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Ab 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe wieder Gäste empfangen. Das Aufsperren ist mit rechtlichen Auflagen verbunden und die Öffnungszeiten sind vorerst eingeschränkt. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen, dass Gastronomiebetriebe vorerst nur von Kleingruppen betreten werden dürfen die aus maximal vier Erwachsenen und deren Kindern bestehen dürfen. Zwischen den Menschengruppen muss laufend ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Gäste gemäß dem “Wait to be seated” Prinzip an den Tisch geleitet werden und den Tisch vor dem Besuch vorreservieren. Auch das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist abseits der Tische z.B. am Weg zu den Sanitärräumen verpflichtend. In Bereichen ohne Kundenkontakt herrscht keine Maskenpflicht.

 

 

 

 

 

Folgende Einschränkungen werden gelten:

 

 Wir dürfen bis 23.00 Uhr geöffnet haben.

 Maximal 4 Erwachsene Menschen mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen. In diesem Fall kann der Mindestabstand von 1m auch ausnahmsweise unterschritten werden.

 Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1m gewährleistet sein.

 Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.

 Das Servicepersonal muss im Indoor-Bereich Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 Tische sind in der Regel vorab zu reservieren.

 Es sind keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische erlaubt.

 

Für die Hotellerie wurde das Betretungsverbot bis 28.5. verlängert. Touristische Nächtigung können daher ab dem 29.5 stattfinden. Eine Verordnung mit Details zu Schutzmaßnahmen für Beherbergungsbereiche wie Rezeption, gemeinsame Aufenthaltsräume etc. liegt noch nicht vor.

 

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